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   LAG Hessen, 04.04.2003 - 12 Sa 250/02   

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LAG Hessen, 04.04.2003 - 12 Sa 250/02 (https://dejure.org/2003,4569)
LAG Hessen, Entscheidung vom 04.04.2003 - 12 Sa 250/02 (https://dejure.org/2003,4569)
LAG Hessen, Entscheidung vom 04. April 2003 - 12 Sa 250/02 (https://dejure.org/2003,4569)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung eines Beschäftigen und gleichzeitigem Mitglied eines Personalrates; Voraussetzung einer außerordentlichen Kündigung unter Anwendung des Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT); Folge eines Zugeben der mehrfachen Entgegennahme ...

  • Judicialis

    BGB § 626 Abs. 1; ; BGB § 626 Abs. 2; ; BAT § 8; ; BAT § 10; ; BAT § 54 Abs. 1; ; BAT § 54 Abs. 2; ; HGO § 71; ; HGO § 73; ; RiStBV Ziff. 185; ; RiStBV Ziff. 186

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2004, 1160
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (37)

  • BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 638/99

    Außerordentliche Kündigung wegen Totschlags

    Auszug aus LAG Hessen, 04.04.2003 - 12 Sa 250/02
    Der Begriff des wichtigen Grundes von § 54 Abs. 1 BAT deckt sich mit dem von § 626 Abs. 1 BGB (BAG 20. April 1977 - 4 AZR 778/75 - AP BAT § 54 Nr. 1; 08. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - AP BGB § 626 Nr. 163, zu B I 1).

    Bereits ein derartiger Verstoß kann, selbst wenn es durch ihn zu keiner konkret messbaren Schädigung des Ansehens des öffentlichen Dienstes kommt, im Einzelfall eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen (BAG 08. Juni 2000 a.a.O., zu B I 3 d).

    Die aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit abgeleitete Obliegenheit des Arbeitgebers zur einschlägigen Abmahnung des Arbeitnehmers vor dem Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung besteht nicht, wenn es um schwere Pflichtverletzungen geht, deren Rechtswidrigkeit dem Arbeitnehmer ohne weiteres erkennbar ist und bei denen eine Hinnahme des Verhaltens durch den Arbeitgeber ohne Konsequenzen für den Bestand des Arbeitsverhältnisses offensichtlich ausgeschlossen ist (BAG 04. Juni 1997 - 2 AZR 526/96 - BAGE 86/95, zu II 1 d; 08. Juni 2000 a.a.O., zu B I 2 b; 15. November 2001 a.a.O., zu II 4).

    Die Möglichkeit der Versetzung ist in der Regel nur bei arbeitsplatzbezogenen, nicht aber bei arbeitsplatzunabhängigen Kündigungsgründen zu prüfen (BAG 08. Juni 2000 a.a.O., zu B III 1; KR-Fischermeier a.a.O. § 626 BGB Rdnr. 292).

  • BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 930/93

    Fristlose Kündigung, Ausschlußfrist

    Auszug aus LAG Hessen, 04.04.2003 - 12 Sa 250/02
    Das Wissen einzelner Mitglieder des Gremiums setzt den Lauf der Frist nicht in Gang, da das Gremium als Kollektiv zur Entscheidung berufen ist und die Entscheidung erst nach förmlicher Einberufung im Rahmen einer gesetzlichen oder satzungsmäßigen Sitzung treffen kann (vgl. etwa BAG 18. Mai 1994 - 2 AZR 930/93 - AP BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 33, zu II 3; 25. Februar 1998 - 2 AZR 279/97 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 195, zu II 5; 11. März 1998 - 2 AZR 287/97 - AP BGB § 626 Nr. 144, zu II 5; BGH 15. Juni 1998 - II ZR 318/96 - BGHZ 139/89, zu I).

    So ist das Wissen des Bürgermeisters einer Kommune unerheblich, wenn nach der einschlägigen Gemeindeordnung nicht er, sondern der Gemeindevorstand kündigungsberechtigt ist (BAG 20. April 1977 - 4 AZR 778/75 - AP BAT § 54 Nr. 1; 18. Mai 1994 a.a.O., zu II 3 b; VGH Mannheim 28. November 1995 - PL 15 S 2169/94 - PersR 1996/439).

    Dem Gemeindevorstand pflichtwidrig nicht oder nicht unverzüglich weitergegebene Kenntnisse anderer Mitglieder der Gemeindeverwaltung einschließlich des Bürgermeisters können nach den Grundsätzen der Wissensvertretung (vgl. hierzu BAG 05. Mai 1977 - 2 AZR 297/76 - AP BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 11, zu II 3 a; 18. Mai 1994 a.a.O., zu II 3; 25. Februar 1998 a.a.O., zu II 5 c) der Gemeinde nur zugerechnet werden, wenn die Stellung des Mitglieds es erwarten ließ, dass es den Gemeindevorstand über den Kündigungssachverhalt unterrichten werde, und wenn eine mangelhafte Organisation für die Verzögerung der Kenntnisweitergabe ursächlich und der Gemeinde eine andere Organisation zumutbar war.

    Dem Bürgermeister obliegt daneben ggf. die Verantwortung, eine Sitzung des Gemeindevorstands einzuberufen (vgl. BAG 18. Mai 1994 a.a.O., zu II 3; dagegen für das hessische Gemeinderecht zu Unrecht auf die Kenntnis des Bürgermeisters abstellend VGH Kassel 27. September 1994 - TL 1511/94 - ZTR 1995/229; zutreffend die Kündigungsbefugnis des Gemeindevorstands nach § 73 Abs. 1 Satz 1 HGO betonend BAG 07. November 2002 - 2 AZR 493/01 - AP BGB § 620 Kündigungserklärung Nr. 18, zu II 1b).

  • BAG, 15.11.2001 - 2 AZR 605/00

    Tarifliche Unkündbarkeit - außerordentliche Kündigung - Annahme von Belohnungen

    Auszug aus LAG Hessen, 04.04.2003 - 12 Sa 250/02
    Geldzuwendungen sind grundsätzlich keine Aufmerksamkeiten symbolischer Natur, deren Annahme üblicherweise toleriert wird und die dementsprechend nicht anzeigebedürftig sind (vgl. BAG 15. November 2001 - 2 AZR 605/00 - BAGE 99/331, zu II 3).

    Der Normzweck rechtfertigt ein energisches Einschreiten öffentlicher Arbeitgeber (BAG 15. November 2001 a.a.O., zu II 2).

    Die aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit abgeleitete Obliegenheit des Arbeitgebers zur einschlägigen Abmahnung des Arbeitnehmers vor dem Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung besteht nicht, wenn es um schwere Pflichtverletzungen geht, deren Rechtswidrigkeit dem Arbeitnehmer ohne weiteres erkennbar ist und bei denen eine Hinnahme des Verhaltens durch den Arbeitgeber ohne Konsequenzen für den Bestand des Arbeitsverhältnisses offensichtlich ausgeschlossen ist (BAG 04. Juni 1997 - 2 AZR 526/96 - BAGE 86/95, zu II 1 d; 08. Juni 2000 a.a.O., zu B I 2 b; 15. November 2001 a.a.O., zu II 4).

  • BAG, 29.07.1993 - 2 AZR 90/93

    Außerordentliche Kündigung, Zeitpunkt der Kenntnis von den Kündigungsgründen

    Auszug aus LAG Hessen, 04.04.2003 - 12 Sa 250/02
    Der Kündigungsberechtigte kann sich vielmehr um eine möglichst vollständige Aufklärung der für und gegen die Kündigung sprechenden Umstände bemühen und geeignete Maßnahmen zur Ermittlung der relevanten Tatsachen ergreifen (BAG 28. Oktober 1971 - 2 AZR 32/71 - AP BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 1, zu III 1, 2; 29. Juli 1993 - 2 AZR 90/93 - AP BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 31, zu II 1 b).

    Die Kenntnisse des Kündigenden müssen so fundiert sein, dass sie es ihm erlauben, seiner prozessualen Darlegungs- und Beweislast zu genügen (BAG 29. Juli 1993 a.a.O., zu II 1 c bb; 15. November 1995 - 2 AZR 974/94 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 73, zu II 5).

    Anderenfalls verliert er sein Kündigungsrecht (BAG 29. Juli 1993 a.a.O., zu II 1 c dd).

  • BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 492/92

    Beginn der Ausschlußfrist; tätliche Auseinandersetzung

    Auszug aus LAG Hessen, 04.04.2003 - 12 Sa 250/02
    Der Fristbeginn kann durch Aufklärungsmaßnahmen nicht länger als unbedingt nötig herausgeschoben werden (BAG 31. März 1993 - 2 AZR 492/92 - AP BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 32, zu II 1, 3; 28. April 1994 - 2 AZR 730/93 - AP BGB § 626 Nr. 117, zu III 1).

    Führt der Kündigende die Aufklärungsmaßnahmen nicht mit der notwendigen Zügigkeit durch, beginnt die Frist zu dem Zeitpunkt zu laufen, zu dem die Ermittlungen bei der gebotenen Eile hätten abgeschlossen sein können (BAG 31. März 1993 a.a.O., zu II 3).

  • BAG, 10.06.1988 - 2 AZR 25/88

    Fristlose Kündigung - Ausschlußfrist - Berufung - Unechtes Versäumnisurteil

    Auszug aus LAG Hessen, 04.04.2003 - 12 Sa 250/02
    Diese ist regelmäßig innerhalb einer Frist von einer Woche durchzuführen, die nur aus sachlich erheblichen, verständigen Gründen überschritten werden darf (BAG 06. Juli 1972 - 2 AZR 386/71 - AP BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 3, zu I 5, II 3; 12. Februar 1973 - 2 AZR 116/72 - AP BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 6, zu 2 c; 10. Juni 1988 - 2 AZR 25/88 - AP BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 27, zu III 2 c).

    Zu den Gründen, die eine Verschiebung der Anhörung über die Wochenfrist hinaus rechtfertigen, gehören neben einer Verhinderung ermittelnder Personen vor allem in der Sphäre des Kündigungsgegners liegende Gründe wie Krankheit oder Abwesenheit (BAG 10. Juni 1988 a.a.O., zu III 3 c; Kittner/Däubler/Zwanziger-Däubler a.a.O. § 626 BGB Rdnr. 210; MünchKomm-Schwerdtner BGB 3. Aufl. § 626 Rdnr. 206).

  • BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 493/01

    Krankheitsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 04.04.2003 - 12 Sa 250/02
    Dem Bürgermeister obliegt daneben ggf. die Verantwortung, eine Sitzung des Gemeindevorstands einzuberufen (vgl. BAG 18. Mai 1994 a.a.O., zu II 3; dagegen für das hessische Gemeinderecht zu Unrecht auf die Kenntnis des Bürgermeisters abstellend VGH Kassel 27. September 1994 - TL 1511/94 - ZTR 1995/229; zutreffend die Kündigungsbefugnis des Gemeindevorstands nach § 73 Abs. 1 Satz 1 HGO betonend BAG 07. November 2002 - 2 AZR 493/01 - AP BGB § 620 Kündigungserklärung Nr. 18, zu II 1b).

    Letzteres würde nach § 71 Abs. 1 Satz 3 HGO eine gesonderte Beauftragung durch den Magistrat voraussetzen (vgl. BAG 07. November 2002 a.a.O., zu II 1 b - d).

  • BAG, 25.02.1998 - 2 AZR 226/97

    Kündigung in der Probezeit - Personalratsanhörung

    Auszug aus LAG Hessen, 04.04.2003 - 12 Sa 250/02
    Dem Gemeindevorstand pflichtwidrig nicht oder nicht unverzüglich weitergegebene Kenntnisse anderer Mitglieder der Gemeindeverwaltung einschließlich des Bürgermeisters können nach den Grundsätzen der Wissensvertretung (vgl. hierzu BAG 05. Mai 1977 - 2 AZR 297/76 - AP BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 11, zu II 3 a; 18. Mai 1994 a.a.O., zu II 3; 25. Februar 1998 a.a.O., zu II 5 c) der Gemeinde nur zugerechnet werden, wenn die Stellung des Mitglieds es erwarten ließ, dass es den Gemeindevorstand über den Kündigungssachverhalt unterrichten werde, und wenn eine mangelhafte Organisation für die Verzögerung der Kenntnisweitergabe ursächlich und der Gemeinde eine andere Organisation zumutbar war.

    Akzeptiert der Personalrat dagegen die Vertretung, ist dem Arbeitnehmer im Kündigungsschutzprozess die Berufung auf die fehlende Zuständigkeit verwehrt (ständige Rechtsprechung, etwa BAG 26. Oktober 1995 - 2 AZR 743/94 - AP BPersVG § 79 Nr. 8, zu II 2 d; 13. Juni 1996 - 2 AZR 402/95 - AP LPVG Sachsen-Anhalt § 67 Nr. 1, zu II 2; 25. Februar 1998 - 2 AZR 226/97 - AP LPVG NW § 72 a Nr. 2, zu II 2 b; a.A. MünchArbR-Berkowsky 2. Aufl. § 147 Rdnr. 135, der den personalvertretungsrechtlichen Kompetenznormen zu Unrecht einen indivdiualschützenden Zweck zubilligt).

  • BAG, 20.04.1977 - 4 AZR 778/75

    Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung nach § 54 BAT

    Auszug aus LAG Hessen, 04.04.2003 - 12 Sa 250/02
    Der Begriff des wichtigen Grundes von § 54 Abs. 1 BAT deckt sich mit dem von § 626 Abs. 1 BGB (BAG 20. April 1977 - 4 AZR 778/75 - AP BAT § 54 Nr. 1; 08. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - AP BGB § 626 Nr. 163, zu B I 1).

    So ist das Wissen des Bürgermeisters einer Kommune unerheblich, wenn nach der einschlägigen Gemeindeordnung nicht er, sondern der Gemeindevorstand kündigungsberechtigt ist (BAG 20. April 1977 - 4 AZR 778/75 - AP BAT § 54 Nr. 1; 18. Mai 1994 a.a.O., zu II 3 b; VGH Mannheim 28. November 1995 - PL 15 S 2169/94 - PersR 1996/439).

  • BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 526/96

    Kündigung eines U-Bahn-Zugfahrers wegen Volltrunkenheit bei außerdienstlicher

    Auszug aus LAG Hessen, 04.04.2003 - 12 Sa 250/02
    Die aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit abgeleitete Obliegenheit des Arbeitgebers zur einschlägigen Abmahnung des Arbeitnehmers vor dem Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung besteht nicht, wenn es um schwere Pflichtverletzungen geht, deren Rechtswidrigkeit dem Arbeitnehmer ohne weiteres erkennbar ist und bei denen eine Hinnahme des Verhaltens durch den Arbeitgeber ohne Konsequenzen für den Bestand des Arbeitsverhältnisses offensichtlich ausgeschlossen ist (BAG 04. Juni 1997 - 2 AZR 526/96 - BAGE 86/95, zu II 1 d; 08. Juni 2000 a.a.O., zu B I 2 b; 15. November 2001 a.a.O., zu II 4).
  • BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 580/99

    Fristlose Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung bei fehlender

  • BAG, 10.02.1999 - 2 ABR 31/98

    Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

  • BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 974/94

    Außerordentliche Kündigung wegen der Annahme von Schmiergeldern in Millionenhöhe

  • BGH, 15.06.1998 - II ZR 318/96

    Beginn der Frist für die außerordentliche Kündigung des Geschäftsführers einer

  • BAG, 21.06.1995 - 2 ABR 28/94

    Außerordentliche Änderungskündigung eines Betriebsratsmitglieds -

  • BAG, 11.05.2000 - 2 AZR 276/99

    Personalvertretungsrechtliche Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen

  • BAG, 06.03.1986 - 2 ABR 15/85

    Außerordentliche Änderungskündigung nach § 15 KSchG

  • BAG, 06.07.1972 - 2 AZR 386/71

    Verfassungsmäßigkeit der Ausschlussfrist des § 626 II BGB - Fristbeginn

  • BAG, 20.01.2000 - 2 ABR 40/99

    Zustimmungsersetzung zu einer außerordentlichen Änderungskündigung gegenüber

  • BAG, 24.04.1975 - 2 AZR 118/74

    Betriebsrat: Kündigung eines betriebsratsmitglieds

  • BAG, 26.10.1995 - 2 AZR 743/94

    Kündigung nach Einigungsvertrag Abs. 4 Ziff. 1; Ordnungsgemäße

  • BAG, 24.10.1996 - 2 AZR 3/96

    Außerordentliche Kündigung gegenüber Betriebsratsmitgliedern

  • BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 487/00

    Außerordentliche fristlose Änderungskündigung - § 15 KSchG

  • BAG, 28.10.1971 - 2 AZR 32/71

    Ausschlußfrist - Kündigung - Arbeitgeberkündigung

  • BAG, 05.05.1977 - 2 AZR 297/76

    Ausschlußfrist - Verwirkung - Genossenschaft - Generalversammlung - Recht zur

  • BAG, 25.02.1998 - 2 AZR 279/97

    § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag

  • BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 287/97

    Fristlose Kündigung gegenüber einer Prokuristin (Mitgesellschafterin) wegen

  • BAG, 28.04.1994 - 2 AZR 730/93

    Gesellschafterbeschluß als Wirksamkeitsvoraussetzung für Kündigung

  • BAG, 14.11.1984 - 7 AZR 133/83

    Kündigung - Revisionszulassung - Einzelvertretungsmacht - Vertretungsmacht -

  • BAG, 27.01.1972 - 2 AZR 157/71

    Ausschlußfrist - Verdacht strafbarer Handlung - Verdachtskündigung - Zulässigkeit

  • BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 402/95

    Personalratsanhörung

  • BAG, 12.02.1973 - 2 AZR 116/72

    Wirksamkeit einer Kündigung ohne Ausspruch der für die Kündigung maßgebenden

  • BAG, 08.08.1968 - 2 AZR 348/67

    Nichtanhörung des Betriebsrats - Außerordentliche Kündigung - Störung im

  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.1995 - PL 15 S 2169/94

    Kündigungsberechtigter gegenüber Arbeitnehmern von Gemeinden; Kündigungsfrist für

  • VGH Hessen, 27.09.1994 - TL 1511/94

    Außerordentliche Kündigung - Kündigungsfrist - Zurechnung der Kenntnis

  • LAG Hamm, 01.10.1998 - 8 Sa 969/98

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch fristlose Kündigung; Fristlose

  • VG Frankfurt/Main, 28.08.2000 - 23 L 1910/00
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.12.2019 - 3 Sa 234/19

    Außerordentliche Tatkündigung - versäumte Kündigungserklärungsfrist - fehlender

    Kenntnisse eines nicht kündigungsbefugten Personalamtes sind der Gemeinde nur zuzurechnen, wenn deren Nichtweitergabe an den Gemeindevorstand auf einem Organisationsmangel beruhte (Hess. LAG 04.04.2003 NZA 2004, 1160).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.10.2017 - 3 Sa 285/17

    Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung - Sachbearbeiterin im

    Kenntnisse eines nicht kündigungsbefugten Personalamtes sind der Gemeinde nur zuzurechnen, wenn deren Nichtweitergabe an den Gemeindevorstand auf einem Organisationsmangel beruhte (Hess. LAG 04.04.2003 NZA 2004, 1160).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.05.2019 - 3 Sa 361/18

    Fristlose Kündigung wegen Unterschlagung - Beweiswürdigung

    Kenntnisse eines nicht kündigungsbefugten Personalamtes sind der Gemeinde nur zuzurechnen, wenn deren Nichtweitergabe an den Gemeindevorstand auf einem Organisationsmangel beruhte (Hess. LAG 04.04.2003 NZA 2004, 1160).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.09.2019 - 3 Sa 527/16

    Außerordentliche Kündigung - Chefarzt - Anfechtung eines Dienstvertrages -

    Kenntnisse eines nicht kündigungsbefugten Personalamtes sind der Gemeinde nur zuzurechnen, wenn deren Nichtweitergabe an den Gemeindevorstand auf einem Organisationsmangel beruhte (Hess. LAG 04.04.2003 NZA 2004, 1160).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.09.2018 - 3 Sa 111/18

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses: Ausschlußfrist -

    Kenntnisse eines nicht kündigungsbefugten Personalamtes sind der Gemeinde nur zuzurechnen, wenn deren Nichtweitergabe an den Gemeindevorstand auf einem Organisationsmangel beruhte (Hess. LAG 04.04.2003 NZA 2004, 1160).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.02.2021 - 3 Sa 249/20

    Außerordentliche Kündigung - menschenverachtende Äußerung - Zeugenbeweis

    Kenntnisse eines nicht kündigungsbefugten Personalamtes sind der Gemeinde nur zuzurechnen, wenn deren Nichtweitergabe an den Gemeindevorstand auf einem Organisationsmangel beruhte (Hess. LAG 04.04.2003 NZA 2004, 1160).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.05.2018 - 3 Sa 343/17

    Außerordentliche Kündigung - Ausschlussfrist - ordentliche verhaltensbedingte

    Kenntnisse eines nicht kündigungsbefugten Personalamtes sind der Gemeinde nur zuzurechnen, wenn deren Nichtweitergabe an den Gemeindevorstand auf einem Organisationsmangel beruhte (Hess. LAG 04.04.2003 NZA 2004, 1160).
  • LAG Hessen, 26.03.2004 - 3 Sa 1078/03

    Fristlose Kündigung: Fristen gelten auch für Arbeitgeber!

    Mit überzeugender Begründung hat aber schon die Kammer 12 des Hessischen Landesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 4.4.2003 (Aktenzeichen 12 Sa 250/02 , Seite 26 f der Entscheidungsgründe, Fotokopie Blatt 146 ff, 170 f der Akte) darauf hingewiesen, dass eine Zurechnung der auf Bitten der Staatsanwaltschaft zunächst nicht verwerteten Kenntnisse der Mitarbeiter des Personal- und Organisationsamt jedenfalls mangels Organisationsverschuldens der Beklagten ausscheide.

    Vielmehr knüpfen §§ 626 II BGB , 54 II BAT allein an die Kenntnis des Kündigungsberechtigten an, nicht auch daran, ob dessen Informanten mit der arbeitsrechtlichen Verwertung der Informationen einverstanden sind, die Bestimmung des Laufs der Frist ist der Disposition Dritter entzogen, auch dann, wenn es sich um öffentliche Stellen wie die Staatsanwaltschaft handelt (ebenso schon Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 4.4.2003, 12 Sa 250/02 , Seite 22 f der Entscheidungsgründe, Blatt 166 f der Akte).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.06.2019 - 3 Sa 25/19

    Vorgetäuschte Prüfungstätigkeit (TÜV)

    Kenntnisse eines nicht kündigungsbefugten Personalamtes sind der Gemeinde nur zuzurechnen, wenn deren Nichtweitergabe an den Gemeindevorstand auf einem Organisationsmangel beruhte (Hess. LAG 04.04.2003 NZA 2004, 1160).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.10.2020 - 3 Sa 503/19

    Fristlose Kündigung - TÜV-Prüfer - Verdachtskündigung - Manipulation

    Kenntnisse eines nicht kündigungsbefugten Personalamtes sind der Gemeinde nur zuzurechnen, wenn deren Nichtweitergabe an den Gemeindevorstand auf einem Organisationsmangel beruhte (Hess. LAG 04.04.2003 NZA 2004, 1160).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.08.2020 - 3 Sa 98/20

    Fristlose Kündigung - sexuelle Belästigung - Kündigungserklärungsfrist -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.11.2019 - 3 Sa 316/18

    Wahrung der Klagefrist - Übermittlung der Klage über EGVP - nachträgliche

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.11.2021 - 3 Sa 229/21

    Unzulässige Berufung - außerordentliche Kündigung - Kündigungserklärungsfrist -

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.09.2014 - 61 PV 1.14

    Außerordentliche Kündigung (beabsichtigt); Personalratsmitglied; Zustimmung des

  • LAG Hessen, 08.08.2014 - 3 Sa 571/13

    Außerordentliche Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses des Geschäftsführers

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